PV-Anlagen und Zubehör
Profitieren Sie jetzt von der Umsatzsteuerbefreiung auf Photovoltaikmodule!
Was ist der Nullsteuersatz?
Ab 1. Januar 2024 entfällt die Umsatzsteuer auf Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen bis zu einer Engpassleistung von 35 kWp, wenn diese auf oder in der Nähe bestimmter Gebäude betrieben werden. Diese Regelung ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet.
Vorteile für Sie
- Steuerliche Erleichterungen beim Kauf von PV-Anlagen und Zubehör.
- Gilt für Neuinstallationen sowie Erweiterungen bestehender Anlagen.
- Beinhaltet alle Nutzungstypen, einschließlich Inselbetrieb.
Häufig gestellte Fragen
Wir beantworten Ihre Fragen zur Anwendung des Nullsteuersatzes und zu weiteren Themen rund um Photovoltaikanlagen.
- Zeitraum der Gültigkeit: Der Nullsteuersatz gilt vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025.
- Anwendungsbereich: Gilt für den Kauf und die Installation von Photovoltaikmodulen, einschließlich bestimmter Nebenleistungen.
- Betreiber: Die Regelung betrifft Endkunden, nicht Zwischenhändler.
Weitere fragen?
Für spezifische Fragen zum Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz kontaktieren Sie bitte das Bundesministerium für Klimaschutz. https://www.bmk.gv.at/